Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich und Umfang

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Vertragsbestandteil von Aufträgen, die Auftraggeber (AG) der lk-projekt GmbH im "Consultingbereich" erteilen. Der "Consultingbereich" umfasst im Wesentlichen die Beratung für Projektmanagement, Konzeptstudien und die Organisationsentwicklung.

(2) Beratungsaufträge oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom AG und lk-projekt GmbH schriftlich firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten die Vertragsteile nur nach Maßgabe des in der schriftlichen Vereinbarung angegebenen Umfanges.

II. Beiziehung von Kooperationspartnern

(1) lk-projekt GmbH ist berechtigt, sich für einzelne Beratungsleistungen dazu befähigter gewerblicher oder freiberuflicher Kooperationspartner zu bedienen.

(2) lk-projekt GmbH ist nicht verpflichtet, die Identität der beigezogenen Kooperationspartner offenzulegen.

III. Zusicherung der Unabhängigkeit

(1)Die Vertragsteile werden alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Kooperationspartner von lk-projekt GmbH gewährleistet ist. Untersagt sind insbesondere Angebote des AG auf Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern der lk-projekt GmbH oder die direkte Beauftragung von Kooperationspartnern der lk-projekt GmbH während laufendem Auftragsverhältnis.

IV. Informationspflichten und Berichterstattung

(1) Der AG trägt dafür Sorge, dass lk-projekt GmbH alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und Informationen erteilt werden. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch lk-projekt GmbH bekannt werden. Der AG trägt weiters dafür Sorge, dass ein allenfalls bestehender Betriebsrat rechtzeitig von der Beratungstätigkeit der lk-projekt GmbH informiert wird.

(2) lk-projekt GmbH wird dem AG über ihre Beratungstätigkeit schriftlich Bericht erstatten, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall ist von der Berichtspflicht auch die Tätigkeit von Kooperationspartnern der lk-projekt GmbH umfasst. Nach Auftragserfüllung erhält der AG von lk-projekt GmbH einen Schlussbericht, in dem die erbrachten Beratungsleistungen samt Beratungsaufwand zusammengefasst sind.

V. Schutzrechte

(1) Der AG darf die ihm im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag übergebenen oder bekannt gewordenen Informationen nur für eigene Zwecke verwenden. Jedwede Weitergabe solcher Informationen – auch nach Erfüllung des Beratungsauftrages - an Dritte ist untersagt. Zu den "Informationen" zählen insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leitfäden, Leistungsbeschreibungen und Datenträger, unabhängig davon, ob diese Informationen von lk-projekt GmbH, ihren Mitarbeitern oder von Kooperationspartnern stammen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Zustimmung durch lk-projekt GmbH.

VI. Gewährleistung

(1) lk-projekt GmbH wird den AG von nachträglich hervorkommenden Unrichtigkeiten oder Mängeln ihrer Beratungsleistungen unverzüglich informieren und diese Unrichtigkeiten oder Mängel binnen angemessener Frist beheben.

(2) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Auftraggebersphäre zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten schriftlichen Auftrag des AG statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden dem AG gesondert verrechnet.

(3) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Sphäre von lk-projekt GmbH zuzurechnen, dann leistet lk-projekt GmbH binnen angemessener Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch des AG auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt binnen sechs Monaten nach Übergabe des Schlussberichtes an den AG.

VII. Haftung

(1) lk-projekt GmbH, ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner haben bei der Durchführung der beauftragten Beratungsleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Berufsausübung zu beachten. lk-projekt GmbH haftet für das Verschulden von Mitarbeitern und Kooperationspartnern wie für ihr eigenes. Die Haftung von lk-projekt GmbH für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage trägt der AG.

(2) Der Schadenersatzanspruch muss binnen sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

VIII. Verschwiegenheitspflicht

(1) lk-projekt GmbH wird über alle Angelegenheiten des AG, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Kooperationspartner ausgenommen, die lk-projekt GmbH beizieht. In diesem Fall wird lk-projekt GmbH den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind weiters jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(2) lk-projekt GmbH darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihre Beratungstätigkeit für den AG Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des AG zur Verfügung stellen.

IX. Honorar, Storno

(1) Als Gegenleistung für die Beratungsleistungen hat lk-projekt GmbH gegen den AG Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars. Je nach Vereinbarung hat der AG bei Auftragserteilung eine Anzahlung oder während laufender Beratungstätigkeit Teilzahlungen zu leisten (monatliche Teilrechnungen). Das restliche Honorar ist binnen 14 Tage nach Übermittlung des Schlussberichtes samt Schlussrechnung zur Zahlung fällig.

(2) Unterbleiben die Beratungsleistungen ganz oder teilweise, dann gebührt lk-projekt GmbH das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn lk-projekt GmbH zur Beratungsleistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des AG liegen, daran gehindert worden ist. Zu den Umständen auf Seiten des AG zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung des AG an der Auftragserfüllung oder unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung.

(3) Unterbleiben die Beratungsleistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von lk-projekt GmbH liegen und für sie einen wichtigen Grund darstellen, so gebührt lk-projekt GmbH ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Beratungsleistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Beratungsleistungen für den AG verwertbar sind.

(4) Aus berechtigtem Anlass, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit des AG, darf lk-projekt GmbH die Fertigstellung der Beratungsleistungen von der vorherigen vollständigen Bezahlung des Honorars abhängig machen. Die Beanstandung der Beratungsleistungen berechtigt den AG nicht zur Zurückbehaltung des Honorars. Davon ausgenommen sind offenkundige schwere Mängel an den erbrachten Beratungsleistungen.

(5) Bei Vertragslaufzeiten über 12 Monaten wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Honorars plus der Nebengebühren (Spesen) vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat und des Jahres zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.

X. Vorzeitige Vertragsauflösung

(1) lk-projekt GmbH kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn der AG wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere die für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt oder hiefür erforderliche Informationen nicht erteilt, oder Handlungen setzt, die die Unabhängigkeit von lk-projekt GmbH oder die Schutzrechte von lk-projekt GmbH verletzen. In diesem Fall gilt Punkt IX. Absatz (2).

(2) Der AG kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn lk-projekt GmbH mit ihren Beratungsleistungen trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist österreichisches Recht anzuwenden.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von lk-projekt GmbH in St. Pölten.

(4) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag gilt der Gerichtsstand St. Pölten als vereinbart.